Die Behandlungskosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und werden von der

Beihilfe und von den privaten Kassen, je nach Versicherungsvertrag, übernommen.

Gesetzlich Versicherte müssen die Behandlungskosten selbst tragen, haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gern anrufen.

Firmen haben die Möglichkeit, für gesundheitserhaltende Maßnahmen pro Angestelltem bis zu 600 im Jahr steuerlich geltend zu machen.